AGB Glamping Resorts

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Glamping GmbH
Prolog

Das Glamping Resort in der Biosphäre Bliesgau versteht sich als „naturnahes Übernachten“ in sog. Glamping Mobile Homes als Naturhotel. Die Mobile Homes sind das Zimmer und die Wiese ist der Flur.

AGB Glamping Resorts

1.
Reservierte Zimmer stehen am Anreisetag ab 16.oo Uhr und am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung. Wir sind berechtigt, reservierte Zimmer nach 18.oo Uhr anderweitig zu vergeben, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunft vereinbart wurde.

2.
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald der Besteller/Gast das Zimmer bestellt und der Beherbergungsbetrieb die Bestellung bestätigt hat. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, über welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.

 

3.
Ein Anspruch auf Überlassung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten besteht nicht. Sind bestätigte Zimmer/Räume nicht verfügbar, können wir in etwa gleichwertigen Ersatz auch in einem anderen Betrieb leisten. Bei Gruppenbuchungen ist der Leistungsnehmer verpflichtet, dem Glamping Resort bis 4 Tage vor Ankunft der Gruppe die Teilnehmerliste zur Verfügung zu stellen.

 

4.
Ist der Gast/Besteller Vollkaufmann, so gelten in jedem Fall bei Inanspruchnahme die vereinbarten Preise. Ist der Besteller nicht gleichzeitig Gast, so haftet der Besteller für den Fall der Nichtinanspruchnahme.

 

5.
Mündliche Absprachen werden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

6.
Ortsprospekte und Beschreibungen der Ferienobjekte, Hotelprospekte, die nicht vom Glamping Resort herausgegeben werden, sind für das Resort und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Leistungsbeschreibung gemacht wurden.

 

7.
Stellt sich nach Vertragsabschluss heraus, dass der mit dem Besteller/Veranstalter abgeschlossen Vertrag den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Resorts zu gefährden droht, so kann das Resort den Vertrag fristlos kündigen.

 

8.
Reservierungen können nur durch vorheriger Bezahlung via Kreditkarte garantiert werden.

 

9.
Unsere Rechnungen für sind sofort, spätestens bei der Abreise ohne Abzug fällig. Die Entgegennahme von Schecks, Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt nur erfüllungshalber – mit Ausnahme von uns anerkannter Kreditkarten – nur nach vorheriger Vereinbarung. Bei Messen, Reisegruppen oder bei begründetem Anlass sind wir berechtigt Vorauszahlungen von mindestens 100 % der Logiskosten zu verlangen.

 

10.
Der Gast ist verpflichtet, den vereinbarten oder betriebsüblichen Zimmerpreis für die gesamte Vertragsdauer zu entrichten. Dies gilt auch, wenn das Zimmer nicht in Anspruch genommen wurde. Bei Nichtinanspruchnahme reservierter Zimmer berechnen wir den vereinbarten Preis, es sei denn, wir konnten die reservierten Zimmer anderweitig vergeben. Dem Gast bleibt der Nachweis eines geringeren, und der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

 

11. Stornoregelung
Ein Rücktritt bzw. eine Stornierung von dem mit dem Resort geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Resorts. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

Stornierungen von Einzelreservierungen bis 14 Tage vor der Anreise kostenfrei möglich.

Bucht der Kunde die Frühbucherrate, ist eine kostenfreie Stornierung nicht möglich. Bei Buchung der Normalrate ist eine kostenfreie Stornierung bis 14 Tage vor Anreise möglich. Bei Buchung des Longstayangebots, ist eine kostenfreie Stornierung bis 21 Tage vor Anreise möglich.

Stornierungen von Gruppen (ab 5 Personen) sind bis 60 Tage vor dem gebuchten Ankunftstag kostenfrei.

Bei Rücktritten von Gruppen (ab 5 Personen) ab dem 59. Tag vor dem Anreisetermin werden 50% auf den Übernachtungspreis verrechnet. Bei Rücktritt zwischen dem 14. und 4. Tag vor dem Anreisetag berechnen wir 70% des Übernachtungspreises. Bei Rücktritt bis zum 3. Tag vor der Ankunft berechnen wir den vollen Übernachtungspreis abzüglich 20%.

Das Resort ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Resort in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Häusern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Resorts auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Ferner ist das Resort berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Resort nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; das Resort begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Übernachtungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Resorts in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Resorts zuzurechnen ist;

 

12.
Für unsere Haftung gelten die §§ 701-703 BGB; eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

 

13.
Sollte sich eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen als unwirksam bzw. nichtig herausstellen, so begründet dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages mit der ansonsten wirksam vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine sich als nichtig oder unwirksam herausstellende Klausel durch eine solche Absprache zu ersetzen, deren Inhalt nach ihrem wirtschaftlichen Zweck dem mit der jeweils nichtigen Klausel folgenden Zweck möglichst nahe kommt.

 

14.
Erfüllungsort und Gerichtsstand in Saarbrücken